#43: Versammlungsfreiheit!

Tunnelblick Nr. 43Wenn Demonstrationen mit Verweis auf Verkehrsbehinderungen verboten werden und – wie in Hamburg – ganze Stadtteile zu »Gefahrengebieten« erklärten werden, dann ist das alarmierend. Denn die Versammlungsfreiheit gilt als Grundpfeiler der Demokratie und ihre Einschränkung ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Deshalb sollten alle dieses Recht verteidigen, ungeachtet von Sachfragen. Und das nicht nur anderswo auf der Welt, sondern auch hierzulande.

Tunnelblick 43 (Webausgabe)
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Aristoteles, einer der klügsten Köpfe der Menschheitsgeschichte, prägte vor weit über 2000 Jahren die Begriffe Theorie und Praxis. Dass einmal ausgerechnet ein amerikanischer Profisportler zu diesem Thema noch etwas Gescheites beitragen könnte, hätte er sich vermutlich nicht träumen lassen. Der hierzulande kaum bekannte Baseballstar Yogi Berra formulierte so treffend wie hintersinnig: »In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, in der Praxis aber schon.«

Diese anscheinend unvermeidliche Kluft zwischen Praxis und Theorie zieht sich durch alle Lebensbereiche und macht auch vor Politik und Rechtsprechung nicht halt. Dies ist vor allem dann beunruhigend, wenn die Grundrechte der Bürger – und damit die Grundlagen des Rechtsstaates selbst – betroffen sind.